Links in die persönliche Internetseite einbetten – Rechtslage

Das „Einbetten“, ebenso Embedding genannt, von Links mit fremden Inhalten ist heutzutage ohne technische Schwierigkeiten machbar. Mit Links aus anderen Quellen können Sie Ihre Webseite mit nützlichen Infos füllen und die Seite informativ gestalten. Die Frage besteht allerdings immer, ob Sie dabei nicht gegen geltendes Recht verstoßen und sich sogar strafbar machen. Sie können Ihre Internetseite erstellen, falls Sie bestimmte Grundlagen berücksichtigen.

Neue Urteile

Wenn Sie eine Internetseite erstellen und Embedding Links einfügen, machen Sie sich generell nicht strafbar. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes 2013 stellt die bloße Verlinkung von Inhalten aus dem Web keine Urheberrechtsverletzung dar. Beispielsweise können Sie eine Internetseite erstellen und Videos von Youtube, als Link, einbinden. Zu 100 Prozent ist das Thema allerdings noch nicht abgeschlossen. Nächstes Jahr wird eine Entschluss des europäischen Gerichtshofes abgewartet. Die Richter sind sich unterschiedlicher Meinung über das Thema Embedding von Links. Wenn Sie Inhalte in Form eines Links einfügen sind Sie auf der sicheren Seite. Schließlich ist die Verlinkung nur eine Weiterleitung zu dem Inhalt und Sie verstoßen damit nicht gegen geltendes Recht. Das Oberlandgericht München hatte 2011 solch einen Fall im Berufungsverfahren ebenso damit untermauert und gegen den Ankläger entschieden.

Wichtige Infos

Sollten eine Internetseite erstellen wollen, sollten Sie ein Impressum hinzufügen. Es gibt in Deutschland eine Pflicht für Webseite Betreiber ein Impressum zu erstellen. Wenn Sie Links einbetten, ist es allgemein zu ans Herz zu legen, dass Sie sich in Ihrem Impressum von den Links und ihrem Inhalt ausdrücklich distanzieren und keine Haftung für die Links übernehmen. Bilder sowie Content (Texte) aus dem Web herauskopieren und in Ihre Internetseite einzusetzen ist allgemein unzulässig und verstößt gegen das Recht. Außer es liegt eine Genehmigung vor oder die Bilder sind von Webseiten, die diese frei zugänglich machen und ausdrücklich darauf hinweisen.

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